Jedes Jahr werden traditionell zu verschiedenen Anlässen Brauchtumsfeuer entzündet.
Zu den bekanntesten Brauchtumsfeuern zählen das Osterfeuer, das Sonnwendfeuer und das Herz-Jesu-Feuer.
Um die Sicherheit zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Durchführung zu ermöglichen, müssen beim Entzünden eines Brauchtumsfeuers jedoch bestimmte Regeln beachtet werden. Unbedingt einzuhalten sind auch lokale, von den Behörden erlassene Verordnungen, die z.B. aufgrund Trockenheit oder fehlender Schneedecke ein Entzünden von Feuer im Freien untersagen können und damit auf die erhöhte Gefahr für Brandereignisse hinweisen. Brauchtumsfeuer sind generell meldepflichtig (Formular) und stellen eine der Ausnahmen vom generellen Verbot des Entzündens und Unterhaltens von Feuer in Wald oder in Waldnähe, sowie dem Verbrennen von Materialien im Freien dar. Wichtige Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen sind unbedingt einzuhalten. Die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen kann zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen - die teils enormen Löschkosten können unter Umständen sogar bis zum wirtschaftlichen Ruin des Verursachers führen.
Meldung eines Brauchtumsfeuer
1) Fristen
- Brauchtumsfeuer sind mindestens zwei Wochen vor Durchführung bei der Gemeinde zu melden!
2) Zuständigkeit
- Bei Brauchtumsfeuer ist die Gemeinde auf deren Gebiet das Zweckfeuer durchgeführt werden soll zuständig!
Strafen bei Verstößen
Feuer, die außerhalb der anerkannten Brauchtumstage entzündet werden oder nicht geeignetes Material verwendet wird, können gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz mit Strafen von bis zu 3.630,00 Euro geahndet werden.
Wir bitten alle, die ein Brauchtumsfeuer durchführen möchten, die geltenden Vorschriften genau zu beachten, um ein sicheres und verantwortungsbewusstes Feuer zu gewährleisten und somit Fehleinsätze der Feuerwehren zu verhindern
Bericht: OV Marcel Kammerlander